1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH (Unternehmen) zur Durchführung von Veranstaltungen wie privaten Veranstaltungen, Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Unternehmens.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Bestellers) enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH ausdrücklich in Textform anerkannt.
1. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch Annahme des von der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande. Parteien dieses Vertrages sind die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH und der Besteller. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner; der Besteller hat die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und den Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen.
2. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der RestaurantHistorischer Bahnhof Konz GmbH in Textform.
1. Die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so behält sich die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer erhöht hat. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Rechnungen der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH eine Mahngebühr von € 25,00 erheben.
4. Die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
5. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH aufrechnen.
Die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen: a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung. b) Die Historischer Bahnhof Konz GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Entschädigungspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Historischer Bahnhof Konz GmbH kein Schaden oder der entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. c) Sofern die Historischer Bahnhof Konz GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Historischer Bahnhof Konz GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Historischer Bahnhof Konz GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Historischer Bahnhof Konz GmbH durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt. 2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies der Historischer Bahnhof Konz GmbH rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 3. Hat die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Historischer Bahnhof Konz GmbH keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH. Der Vertragspartner muss den Rücktritt in Textform erklären.
1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Leistungen und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs. 3 nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Historischer Bahnhof Konz GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
• die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Firma in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Historischer Bahnhof Konz GmbH zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• das Unternehmen von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche desUnternehmens gefährdet erscheinen;
• der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
4. Die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten, es sei denn, die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten in Textform bestätigt.
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Unternehmen spätestens vier Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH.
2. Bei der Berechnung für Leistungen, die der Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist das Unternehmen berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Unternehmen berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der Historischer Bahnhof Konz GmbH auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Unternehmens oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das Unternehmen für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a) bis c) eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die Restaurant Historischer Bahnhof Konz GmbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
5. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Unternehmen hat die Verschiebung zu vertreten.
6. Bei Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen, kann die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann das Unternehmen aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach Vereinbarung mit der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH, die in Textform erfolgen soll, mitbringen. In diesen Fällen kann das Unternehmen eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
1. Soweit die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Unternehmens bedarf dessen vorheriger Einwilligung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Restaurant Historischer Bahnhof GmbHgehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Unternehmen pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Vertragspartner ist mit Einwilligung der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Unternehmen Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragspartners entsprechende Anlagen des Unternehmens ungenutzt, kann eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.
4. Die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH bemüht sich, Störungen an vom Unternehmen zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Unternehmen diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
6. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.
7. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Unternehmen nutzen.
1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH. Das Unternehmen übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Unternehmen ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Unternehmen abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann das Unternehmen die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Unternehmen der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial in der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH zurücklassen, ist das Unternehmen zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.
1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
2. Die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH kann vom Vertragspartner zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH auftreten, wird sich das Unternehmen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel des Unternehmens anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Unternehmens und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
3. Für alle sonstige Schäden, die nicht von Ziffer XII Abs. 2 umfasst und durch leicht fahrlässiges Verhalten des Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet die Restaurant Historischer Bahnhof GmbHnur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
5. Für eingebrachte Sachen haftet die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Unternehmen nicht, soweit die Restaurant Historischer Bahnhof GmbHnicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden.
7. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH beruhen.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Restaurant Historischer Bahnhof GmbH.
3. Gerichtsstand – wenn der Vertragspartner des Unternehmens Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – ist der Sitz Restaurant Historischer Bahnhof GmbH.
Sofern der Vertragspartner des Unternehmens keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens. Die Restaurant Historischer Bahnhof GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen. Das Unternehmen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand: Februar 2019